Häufig gestellte Fragen zum DRK-Rückholdienst
Ukraine-Nothilfe
Spendenzweck: Nothilfe UkraineBankverbindung
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
Achtung: Bitte keine Sachspenden unaufgefordert zusenden oder abgeben!
Wer denkt schon gern bei der Urlaubsplanung an die Möglichkeit, im Ausland plötzlich auf medizinische Hilfe angewiesen zu sein?
Damit Sie im Ernstfall genau wissen, was zu tun ist, haben wir die häufigsten Fragen und unsere Antworten hier zusammengeführt.
Als Mitglied im DRK im Kreis Groß-Gerau sind Sie durch uns beim DRK-Flugdienst versichert. Der von uns abgeschlossene Rotkreuz-Rückholschutz "Ausland Plus" beinhaltet Folgendes:
- Weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Monaten, wenn medizinisch sinnvoll
- Ehepartner oder Lebensgefährten und Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind kostenlos mitversichert
- Kein Ausschluss durch Vorerkrankungen
- Keine Altersbegrenzung
- Garantierte Rückholung nach spätestens 14 Krankenhaustagen im Ausland
- Betreuung und Rückholung hilfebedürftiger Kinder und Angehöriger
- Rückholung im Todesfall
- Unterstützung in Höhe von bis zu 3.500 Euro, wenn nach stationärer Behandlung keine Rückreise mit dem geplanten Verkehrsmittel möglich ist
Darüber hinaus stehen auch die Leistungen des Pakets "Inland" (bei allen Reisen innerhalb Deutschlands mit mindestens einer Übernachtung) zur Verfügung:
- Garantierte bodengebundene Rückholung ab dem elften Krankenhaustag
- Transport auch ohne Anordnung der medizinischen Notwendigkeit
Bei Inanspruchnahme der Inlands-Leistungen gilt eine jährlich einmalige Selbstbeteiligung von 100 EUR.
Versichert sind Sie als Rotkreuz-Mitglied, außerdem Ehepartner bzw. im Haushalt lebende/r Partner/in, außerdem Kinder, für die dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Versicherung für Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder gilt auch dann, wenn diese allein verreisen!
- Fördermitglieder: unterstützen das Rote Kreuz durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages
- ehrenamtliche Helfer: wirken gemäß Satzung als Ehrenamtliche bzw. Freiwillige mit
- Jugendrotkreuzmitglieder
- Präsidiums- und Vorstandsmitglieder
- Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Organe von Vereinen
- Ehrenpräsidenten / Ehrenvorsitzende
- Personen mit einer ideellen Mitgliedschaft
- Organmitglieder
- Ein Rotkreuz-Mitglied hat ab dem Moment Anspruch auf Leistungen, wenn es den Mitgliedsantrag unterzeichnet und der Rotkreuz-Verband/die Rotkreuz-Organisation Kenntnis davon hat (Antrag liegt vor).
- Ehrenamtliche Helfer, die gemäß der Satzung des Rotkreuz-Verbands/der Rotkreuz- Organisation als zugehörig geführt werden, haben ab Beginn ihrer Tätigkeit für den Rotkreuz- Verband einen Leistungsanspruch.
Der Leistungsanspruch gilt immer nur für alle nach dem Beginn der Mitgliedschaft eingetretenen Ereignisse. Ein rückwirkender Versicherungsschutz ist niemals möglich.
Ja. Der Rückholschutz kann mehrfach im Jahr in Anspruch genommen werden (bei jeder Auslandsreise / jedem Auslandsaufenthalt, der nicht länger als sechs Monate dauert)
Als Ausland zählt jedes Land außerhalb von Deutschland mit Ausnahme derjenigen,
- in denen SIe einen ständigen Wohnsitz haben oder
- in denen Sie sich ununterbrochen länger als sechs Monate aufhalten
Nein. Der Rückholschutz erstreckt sich nur auf Reisen und Aufenthalte, die nicht länger als sechs Monate andauern.
Ein Rotkreuz-Mitglied ist nur versichert, sofern dieses seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. im grenznahen Raum (max. 100 Km Entfernung zur Landesgrenze) hat. Abweichend davon sind Mitarbeitende deutscher Luftfahrtunternehmen und Beamte im diplomatischen oder konsularischen Dienst bzw. in deutschen Handelsmissionen (sowie deren Ehepartner/in und Kinder, für die im Grunde nach Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebenden Partner/in), wenn die/der Partner dem Verband namentlich gemeldet wurde) versichert, wenn diese keinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich länger als sechs Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten.
Wichtig: Als "Ausland" gilt hier jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem Sie keinen ständigen Wohnsitz haben bzw. sich nicht länger als sechs Monate ununterbrochen aufhalten.
Wohnen Sie also im grenznahen Bereich um Deutschland herum, können Sie in das Land Ihres Wohnsitzes nicht zurückgeholt werden, auch nicht aus Deutschland!.
Ja, eine Vorerkrankung ist kein Ausschlusskriterium, sofern das Rotkreuz-Mitglied zum Beginn der Reise reisetauglich ist. Die Erkrankung bzw. der Rückfall müssen akut und unerwartet während des Auslandsaufenthaltes auftreten.
Nein, Bergungskosten und die Kosten für die Primärrettung (Notfallrettung vor Ort) gehören nicht zum Versicherungsumfang. Es werden neben den Rückholungskosten keine Krankenhauskosten (Behandlungs- und Medikamentenkosten) erstattet. Dafür ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese benötigt dann keinen Rückholschutz vom Ausland in die Heimat.
Sie bzw. die Angehörigen müssen lediglich ihren Namen und den Verband kennen, in dem Sie Mitglied sind (den DRK Kreisverband Groß-Gerau e.V.). Der Rest wird im Fall der Fälle durch die Mitarbeitenden des Medical Operations Center (MOC) des DRK-Flugdienst ermittelt.
So erreichen Sie im Notfall den DRK-Flugdienst:
-
Telefonisch:+49(211) 91749939 (Tag und Nacht)
-
Telefax:+49(211)91749928
Ansprechpartnerin
Frau
Erika Gärtner
Tel.: 06152 988 220
Sachbearbeitung Mitgliederservice