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DRK Kreisverband Groß-Gerau e.V.

Ukraine-Nothilfe

Spendenzweck: Nothilfe Ukraine

Bankverbindung

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: Nothilfe Ukraine

Achtung: Bitte keine Sachspenden unaufgefordert zusenden oder abgeben!

Hinweisgeber- und Beschwerdemanagementsystem

Foto: Eine Frau öffnet eine rote Tasche mit DRK-Rundlogo als Aufdruck.
Foto: A. Zelck / DRKS

Hinweisgeber- und Beschwerdemanagamentsystem

Allgemeine Informationen zur Nutzung des Hinweisgeber- und Beschwerdemanagementsystems

Im Rahmen der Umsetzung unserer Compliance Strategie haben wir ein umfassendes Compliance Management System (CMS) zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Verbandes eingerichtet. Das CMS dient ebenso der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an unseren Vorstand bzw. Geschäftsführung, an alle Mitarbeitenden sowie auch an unsere Geschäftspartner.

Innerhalb unseres CMS haben wir dazu insbesondere eine eigene organisatorische Compliance Struktur in unserem Verband geschaffen. Unsere interne Meldestelle steht allen Mitarbeitenden sowie unseren Geschäftspartner jederzeit persönlich, telefonisch, per Brief oder auch E-Mail für alle Fragen im Zusammenhang mit Compliance- oder Beschwerdemanagement-Themen zur Verfügung.

Wesentliche Pflichten, Leitlinien und Werte für das rechtskonforme Handeln unseres Verbandes ergeben sich aus unserer Integritätsrichtlinie. Unsere Integritätsrichtlinie wird durch eine Vielzahl an Compliance- / Revisions-Richtlinien konkretisiert. Unser Verband hat darüber hinaus zahlreiche weitere interne Prozesse zur Risikoanalyse und für ein effektives Monitoring unseres CMS implementiert.

Ein wesentliches Element unseres CMS ist auch die Einrichtung eines webbasierten internen Hinweisgeber- und Beschwerdemanagement-Systems, das unser Landesverband Hessen zentral für den Landesverband selbst und alle Untergliederungen bereitstellt. Alle Mitarbeitenden unseres Verbandes sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex, Richtlinien oder allgemeine Beschwerden – auch vollständig anonym – abzugeben.

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Zukunftsforum DRK GG 2024

Foto: Zu sehen sind viele, weiße Fähnchen mit dem DRK-Rundlogo in der Mitte.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Zukunftsforum DRK Groß-Gerau 2024

Wir freuen uns, dass du wieder Interesse an der Weiterentwicklung der Bereitschaften des DRK im Kreis Groß-Gerau hast!

 

Auf dieser Webseite erhältst du immer die aktuellen Informationen zur Veranstaltung. Also schau immer mal wieder rein.

  • Zielgruppe

    Alle ehrenamtlich Aktiven in den Bereitschaften - mit und ohne Leitungsfunktion. Ob du letztes Jahr dabei warst oder nur einen halben Tag Zeit hast, ist egal - Du bist willkommen!

  • Termin

    09. März 2024

  • Ort

    Landratsamt Groß-Gerau, Georg-Büchner-Saal

  • Zeit

    Beginn um 09:00 Uhr, Ende des Vormittags 12:00 Uhr, Ende der gesamten Veranstaltung 15:00 Uhr

  • Mitzubringen

    Interesse an der Arbeit des DRK, Viele Ideen, auch verrückte oder sehr innovative bewerten wir dann gemeinsam vor Ort 😊

    Macht euch schon mal Gedanken über die Frage: "Wenn ich KBL wäre (vielleicht für einen Monat) - was würde ich wie umsetzen wollen?"

  • Verpflegung

    Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Bitte informiere uns (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) über Besonderheiten bei deiner Ernährung (vegetarisch, vegan, Unverträglichkeiten). Unser Caterer versucht, hierauf Rücksicht zu nehmen.

  • Dresscode Bekleidung

    Zivil, Dienstkleidung ist nicht erforderlich.



Melde dich jetzt an, das erleichtert uns die Planung. Eine Abmeldung ist natürlich jederzeit möglich

Deine Kreisbereitschaftsleitung

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Veränderte Ausbildungsbedingungen während Corona

  • Um unter diesen Umständen zumindest in die Nähe einer Kostendeckung zu kommen, ist es deshalb unumgänglich, dass wir 
  • eine schon länger geplante und ursprünglich für die Zeit nach den Sommerferien geplante Anpassung unserer bisherigen Kursgebühren von 35,00 EUR auf 40,00 EUR vorziehen und mit sofortiger Wirkung umsetzen
  • für die Dauer der Corona-Sonderlage einen Aufschlag auf diese Kursgebühr in Höhe von 10,00 EUR veranschlagen, so dass sich die Teilnehmergebühr bis auf Weiteres auf 50,00 EUR erhöht. Da die Berufsgenossenschaften ihrerseits keine Anpassung ihrer Erstattungsbeträge vorgenommen haben, bedeutet dies für Betriebshelfer, dass wir mit der entsendenden Firma eine Nebenvereinbarung treffen müssen, die die Differenz zwischen unserer Kursgebühr und dem Erstattungsbetrag der Berufsgenossenschaft ausgleicht (dies selbstverständlich nur, solange die Sonderauflagen wg. Corona gelten

    Es versteht sich von selbst, dass wir diesen Sonderaufschlag an die jeweiligen Rahmenbedingungen anpassen, d.h. natürlich auch, ihn zu reduzieren bzw. zu streichen, sobald die Situation es erlaubt.