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Novellierung der Erste-Hilfe-Ausbildung

In Abstimmung mit den Unfallversicherungsträgern und den Organisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe wird ab dem 01.04.2015 die gesamte Erste-Hilfe-Ausbildung umgestellt.

Die Erste-Hilfe-Grundausbildung wird von 16 Unterrichtseinheiten auf 9 reduziert und das Erste-Hilfe-Training (Auffrischung), welches in der Regel alle zwei Jahre absolviert werden muss, wird im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten auf 9 erhöht.

Der Zeitaufwand für die Erste-Hilfe-Grundausbildung und das Erste-Hilfe-Training wird also zukünftig der gleiche sein, der Inhalt beider Kurse unterscheidet sich jedoch weiterhin.

Die Unfallkassen haben alle Informationen zur Novellierung unter http://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/revision.pdf detailliert zur Verfügung gestellt.

Ein Informationsvideo zur Novellierung finden Sie auf dem YouTube-Kanal des DRK:
https://www.youtube.com/embed/lvTNZ8k55LU

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, den Unfallkassen oder unseren Sachbearbeitern:


Lena Schweitzer
06152 988 240

Sandra Nebe
06152 988 240

Siglinde Müller
06152 988 220

Foto: Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Frau
Heidrun Fleischer

Tel.: 06152 988 0
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Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit