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Foto: Eine Schulassistentin des DRK begleitet ein Integrationskind durch den Schulflur zum Klassenraum

Teilhabeassistenz

Ukraine-Nothilfe

Spendenzweck: Nothilfe Ukraine

Bankverbindung

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: Nothilfe Ukraine

Achtung: Bitte keine Sachspenden unaufgefordert zusenden oder abgeben!

"Was im Vorhinein nicht ausgegrenzt wurde, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden"
Richard von Weizsäcker (aus der Rede "Es ist normal, verschieden zu sein" vom 1. Juli 1993)

Während in Kindertagesstätten oft eine erhöhte Personalstärke in Integrationsgruppen dafür sorgt, daß die Kinder optimal betreut sind, ist dies in der Schule nicht ohne weiteres möglich. Um sicherzustellen, daß Integrationskinder während des Unterrichts oder auf Klassenfahrten optimal und auf ihren individuellen Hilfebedarf abgestimmt betreut werden, stehen unsere Teilhabeassistent:innen zur Verfügung.

Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen in Schulen ist das Ziel der Teilhabeassistenz.

Kinder, die z. B. auf Grund von Verzögerungen in der Sprachentwicklung oder der allgemeinen Entwicklung, Auffälligkeiten im Lern- oder Sozialverhalten oder sonstigen Schwierigkeiten im sozialen oder emotionalen Bereich einen erhöhten pädagogischen Förderbedarf haben, werden von Teilhabeassistent:innen begleitet. Auch Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung können Integrationskinder sein.

Das Recht auf Inklusion

Inklusion bedeutet Einbeziehung in die Gesellschaft. Jeder darf und soll Teil der Gesellschaft sein können, unabhängig davon, wo er herkommt, wie er aussieht, wie er spricht oder ob er in irgendeiner Weise eingeschränkt ist. Das Recht auf diese Einbeziehung ist sogar in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, einem Vertrag, den neben vielen anderen Ländern auch Deutschland unterzeichnet hat.

In der Praxis bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schülern, die eine geistige, körperliche und/oder sozial-emotionale Beeinträchtigung haben, eine Teilhabeassistenz gewährt wird. Als Maßnahme zu einer angemessenen Schulbildung kann diese im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Kreis Groß-Gerau oder die Jugendhilfe gewährt werden. Als Kostenträger kommen darüber hinaus, je nach Wohnort, auch die Stadt Rüsselsheim oder andere Städte und Landkreise in Frage.

Erforderlich hierfür ist ein Antrag auf Kostenübernahme, den die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter beim zuständigen Kostenträger stellen.

Was tun wir für Sie und Ihr Kind?

Beratung

Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme für den Einsatz einer Teilhabeassistenz oder einer Einzelbetreuung.

Teilhabeassistenz

Unsere Mitarbeitenden unterstützen Ihr Kind bei Bedarf

  • bei der Organisation des Arbeitsplatzes und der Strukturierung der Hausaufgaben
  • im lebenspraktischen Bereich
  • bei der Mobilität
  • durch einfache pflegerische Tätigkeiten
  • im Kontakt mit Lehrenden und Mitschüler:innen
  • im Umgang mit Regeln und Anforderungen
  • bei der Verhinderung und Bewältigung von Krisen
Einzelbetreuung

Außerhalb der Teilhabeassistenz bieten wir Einzelbetreuungen an, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist.

Was qualifiziert uns für diese Aufgabe?

  • Ausbildung

    Unsere Teilhabeassistent:innen werden für ihre Aufgabe qualifiziert und unterliegen einer fachlichen Anleitung

  • Erfahrung

    Wir bieten bereits seit 1996 die Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Regel- und Förderschulen im Kreis Groß Gerau an.

  • Qualitätssicherung

    Durch Maßnahmen wie

    • den regelmäßigen Austausch mit Schulleitung, Lehrenden und Kostenträgern
    • regelmäßige Teambesprechungen
    • fallbezogene Anleitungen
    • interne Fortbildungen
    • Supervision nach Bedarfslage
    • Hospitationen im Unterricht
    • Leistungsgesprächen mit den Schulassistent:innen (2x jährlich)
    • trägerübergreifenden Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen (2-3 x jährlich)


    stellen wir sicher, dass unsere Teilhabeassistent:innen bestens auf ihre Aufgaben vorbereitet sind und Ihr Kind zu jeder Zeit optimal betreut wird.

czimmermann

Ansprechpartnerin

Frau
Claudia Zimmermann

Tel.: 06147 202384
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Sachbearbeitung Soziale Dienste

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cspieler

Ansprechpartnerin

Frau
Cornelia Spieler

Tel.: 06147 935 845
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Pflegedienstleitung

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cspieler

Ansprechpartnerin

Frau
Patricia Winterling

Tel.: 06152 988 400
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stv. Pflegedienstleitung

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