"Was im Vorhinein nicht ausgegrenzt wurde, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden"
Während in Kindertagesstätten oft eine erhöhte Personalstärke in Integrationsgruppen dafür sorgt, daß die Kinder optimal betreut sind, ist dies in der Schule nicht ohne weiteres möglich. Um sicherzustellen, daß Integrationskinder während des Unterrichts oder auf Klassenfahrten optimal und auf ihren individuellen Hilfebedarf abgestimmt betreut werden, stehen unsere Teilhabeassistent:innen zur Verfügung.
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen in Schulen ist das Ziel der Teilhabeassistenz.
Kinder, die z. B. auf Grund von Verzögerungen in der Sprachentwicklung oder der allgemeinen Entwicklung, Auffälligkeiten im Lern- oder Sozialverhalten oder sonstigen Schwierigkeiten im sozialen oder emotionalen Bereich einen erhöhten pädagogischen Förderbedarf haben, werden von Teilhabeassistent:innen begleitet. Auch Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung können Integrationskinder sein.
Das Recht auf Inklusion
Inklusion bedeutet Einbeziehung in die Gesellschaft. Jeder darf und soll Teil der Gesellschaft sein können, unabhängig davon, wo er herkommt, wie er aussieht, wie er spricht oder ob er in irgendeiner Weise eingeschränkt ist. Das Recht auf diese Einbeziehung ist sogar in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, einem Vertrag, den neben vielen anderen Ländern auch Deutschland unterzeichnet hat.
In der Praxis bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schülern, die eine geistige, körperliche und/oder sozial-emotionale Beeinträchtigung haben, eine Teilhabeassistenz gewährt wird. Als Maßnahme zu einer angemessenen Schulbildung kann diese im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Kreis Groß-Gerau oder die Jugendhilfe gewährt werden. Als Kostenträger kommen darüber hinaus, je nach Wohnort, auch die Stadt Rüsselsheim oder andere Städte und Landkreise in Frage.
Erforderlich hierfür ist ein Antrag auf Kostenübernahme, den die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter beim zuständigen Kostenträger stellen.
Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme für den Einsatz einer Teilhabeassistenz oder einer Einzelbetreuung.
Außerhalb der Teilhabeassistenz bieten wir Einzelbetreuungen an, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist.
Unsere Teilhabeassistent:innen werden für ihre Aufgabe qualifiziert und unterliegen einer fachlichen Anleitung
Erfahrung
Wir bieten bereits seit 1996 die Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Regel- und Förderschulen im Kreis Groß Gerau an.
Qualitätssicherung
Durch Maßnahmen wie
den regelmäßigen Austausch mit Schulleitung, Lehrenden und Kostenträgern
regelmäßige Teambesprechungen
fallbezogene Anleitungen
interne Fortbildungen
Supervision nach Bedarfslage
Hospitationen im Unterricht
Leistungsgesprächen mit den Schulassistent:innen (2x jährlich)
trägerübergreifenden Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen (2-3 x jährlich)
stellen wir sicher, dass unsere Teilhabeassistent:innen bestens auf ihre Aufgaben vorbereitet sind und Ihr Kind zu jeder Zeit optimal betreut wird.